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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Deepdock UG, Donaustr. 44, 12043 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Deepdock UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, IT-Systemintegration, Prozessautomatisierung, KI-Integration, Cloud-Infrastruktur und digitale Beratung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und etwaigen Nachtragsvereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Regeln der Softwareentwicklung und IT-Beratung.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Entscheidungen zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

(3) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand wird gesondert vergütet.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung der Leistung als Werkvertrag oder Dienstvertrag, je nach Art der vereinbarten Leistung. Bei Werkverträgen erfolgt die Abnahme nach schriftlicher Mitteilung des Auftragnehmers über die Fertigstellung.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Festpreisprojekten ist die Vergütung nach vereinbarten Meilensteinen fällig. Bei Time-&-Material-Projekten erfolgt die Abrechnung monatlich nach tatsächlichem Aufwand.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Anzahlungen zu verlangen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Daten, Software und Systemen verfügt.

(3) Der Auftraggeber prüft Zwischenergebnisse und Abnahmeleistungen innerhalb von 10 Werktagen und teilt etwaige Mängel schriftlich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen im Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind und dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung erneut erbringen (Nachbesserung).

(4) Für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Daten zurückzuführen sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen des Vertrags erstellten Werke und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers, bis die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt ist.

(2) Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(3) Open-Source-Komponenten und Drittlizenzen unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen, die dem Auftraggeber mitgeliefert werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: September 2026

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Softwareentwicklung, KI-Integration und digitale Transformation aus Berlin.

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